Kaum ein Regelwerk für Unternehmen ist so komplex und teilweise missverständlich wie die Datenschutz-Grundverordnung der EU, die seit dem 25. Mai 2018 auch für Ihr Unternehmen gilt. Wer die strengen Regeln für den Umgang mit personenbezogenen Daten nicht befolgt, muss unter Umständen mit harten Strafen rechnen. Es drohen Bußgelder bis zu 20 Millionen Euro oder 4 % des Jahresumsatzes (DSGVO Art 83.5). Ich unterstütze Sie dabei als externer Datenschutzbeauftragter.
Mit meiner Unterstützung wird die Einhaltung der DSGVO für Sie und Ihre Mitarbeiter einfach, transparent und leicht verständlich. Aktuell kann ich noch einige Unternehmen als externer Datenschutzbeauftragter betreuen. Rufen Sie am besten gleich an und fragen Sie nach den Konditionen.
Unser kompetenter und erfahrener Experte berät Sie gern!